
(...) Durch die außer Kraft getretene Regelung sollte ursprünglich für Minderjährige, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, sichergestellt werden, dass auch von ihrem Einkommen ein Beitrag für Versicherungen abgezogen werden kann, weil sie nicht kostenfrei bei den Eltern mitversichert werden können. Vor dem Hintergrund der Mitversicherung bei den Eltern sollte die Versicherungspauschale hingegen nicht abgesetzt werden für Minderjährige, die zwar im Haushalt der Eltern wohnen, aber selbst keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. (...)