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Norbert Geis
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Frage von Gerhard D. •

Frage an Norbert Geis von Gerhard D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Geis,

ich beobachte seit ca 2 Monate eine dramatische Zunahme von relativ tief fliegenden Flugzeugen über Aschaffenburg. Diese Maschinen befinden sich im Anflug auf Frankfurt.
Mein Wahrnehmung ist, dass diese hohe Anzahl zeitgleich mit der Öffnung der neuen Landebahn in Frankfurt verläuft. Meine Frage hierzu ist, müssen diese geänderten Einflugverfahren eigentlich von den betreffenden Bundesländern oder Gemeinden genehmigt werden. Wenn ja, wurden hierzu Lärmpegelmessungen gemacht bzw. Verträglichkeitsstudien? Eine letzte Frage: Wie kann ich mich als Bürger eigentlich dagegen wehren, oder was können die Aschaffenburger Bürger dagegen tun?

Gruß
Gerhard Diekmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Herr Diekmann,

inzwischen wurde ich von zahlreichen Bürgern kontaktiert, die vom Fluglärm betroffen sind. Ich bin in dieser Angelegenheit seit geraumer Weile aktiv und versuche im Rahmen meiner Möglichkeiten nach Lösungen zu suchen. Dazu stehe ich im Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem Bundesministerium für Umwelt und der Deutschen Flugsicherung.

In der Zwischenzeit habe ich einige Informationen von der Deutschen Flugsicherung (DFS) erhalten, die zumindest helfen, die Gründe für den angestiegenen Lärmpegel besser zu verstehen und Ansatzpunkte für umsetzbare Verbesserungen geben können. Man darf jedoch bei aller berechtigter Kritik nicht außer Acht lassen, dass unsere Region vom Flughafen Frankfurt auch stark profitiert.

Die Deutsche Flugsicherung DFS ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das für die sichere und geordnete Abwicklung des zivilen und militärischen Flugverkehrs im deutschen Luftraum zuständig ist. Die Aufgaben der DFS werden im Luftverkehrsgesetz geregelt. Nach § 27 der LuftVO ist die DFS für die Planung der An- und Abflugstrecken zuständig. Die Pläne der DFS werden anschließend vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) überprüft und genehmigt. Dabei steht dem BAF die sogenannte Fluglärmkommission (§32b LuftVO) beratend zur Seite. Die Mitglieder dieser Kommission finden Sie unter diesem Link: http://tinyurl.com/6oqf79t

Ursache für den erhöhten Lärmpegel in unserer Region ist, dass seit Eröffnung der zusätzlichen Landebahn viele Flugzeuge nun deutlich tiefer fliegen, als dies früher der Fall war. Der Grund für den niedrigeren Anflug ist ein neuer Flugbetriebsmodus auf dem Flughafen Frankfurt, den die neue Landebahn erforderlich macht. Aufgrund der zusätzlichen Landebahn ist nun ein "parallel unabhängiger Flugbetrieb" möglich. Dieser Parallel-Betrieb nimmt mehr Raum in Anspruch. Das heißt, dass der Flugverkehr nun weiter gestreut wird - sowohl in der Fläche, als auch in der Höhe. Die internationalen Vorschriften, die den Parallel-Betrieb regeln, machen ein Hinführen der Flugzeuge aus dem Bereich Spessart zum Endanflug in einer Höhe von 4000 Fuß (ca. 1219 m) erforderlich. Das Hinführen der Flugzeuge aus dem Bereich Main-Kinzig Kreis zum Endanflug muss in einer Höhe von 5000 Fuß (ca. 1524 m) stattfinden.

Erfolgt die Landung von Ost in Richtung West, tritt zudem eine größere Streuung der Flüge auf. Daher sind nun auch Gegenden vom Fluglärm betroffen, die zuvor nicht in der Einflugschneise lagen. Die für unsere Region bessere Regelung ist die Landung von West in Richtung Ost. Diese Ost-Variante ist jedoch nur möglich, wenn es Ost-Wind gibt. Dann kann der Flugverkehr in weiten Teilen um den Luftraum der Region Aschaffenburg herumgeleitet werden. Dieser „Ostbetrieb“ wurde am 15.01.2012 genutzt. Daher war es an diesem Tag deutlich ruhiger über unserer Region.

Derzeit analysiert die DFS die neuen Betriebsabläufe nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn. Hierbei wird auch untersucht, ob die Flüge bis zum Endanflug in einer größeren Höhe geführt werden können, womit der Lärmpegel spürbar abgesenkt werden könnte. Ich erwarte derzeit erste Zwischenergebnisse dieser Analyse. Ein möglicher Kompromiss könnte u.U. eine wechselnde Nutzung der beiden Anflugvarianten von Ost bzw. von West darstellen.

Ich persönlich werde auch weiterhin mit den zuständigen Stellen in engem Kontakt bleiben und mich dort dafür einsetzen, dass der zum Teil unerträgliche Fluglärm abgemildert wird. Hier dränge ich zunächst darauf, alle zur Verfügung stehenden Optionen eingehend auf ihre Umsetzbarkeit und Effizienz in puncto Lärmreduzierung zu überprüfen.

Auf ihre Frage hin, was die betroffenen Bürger tun können, rate ich Ihnen einen Zusammenschluss der Betroffenen in einer Bürgerinitiative anzustreben. Dies kann sicherlich hilfreich sein. Damit kann ein Dialog besser organisiert werden, der Protest besser formuliert und Informationen schneller verbreitet werden. Auch der Bundesumweltminister bestätigte mir in einem Schreiben vom Mai 2011, dass er bei der Wahrung und Durchsetzung der Belange des Fluglärmgesetzes die Unterstützung der Bürgerinitiativen und der Gebietskörperschaften unerlässlich ist.

Gerne können Sie sich diesbezüglich auch direkt an mein Büro unter nrobert.geis@bundestag.de wenden. Dann kann ich Sie auf diesem direkten Wege mit weiteren Informationen versorgen. Für Rückfragen und Anregungen stehe ich Ihnen unter dieser Anschrift natürlich ebenfalls zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB