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Frage von Andreas L. •

Frage an Norbert Geis von Andreas L. bezüglich Finanzen

Mainaschaff, 14.08.2011
Sehr geehrter Herr Geis,

Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz schützt Steuersünder durch den nachfolgend fettgedruckten Satz, der Bestandteil des Abkommens ist, vor der Strafverfolgung in Deutschland.

„Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt",

Dies stellt m.E. eine Art Ablasshandel mit Steuerhinterziehern dar und der Saat leistet damit quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Wie moralisch verwahrlost ist eine Gesellschaft und deren Justiz, die keine Skrupel hat die Vernichtung von Existenzen für rechtens zu erklären, ( siehe: die bekannten Entlassungen von Arbeitern/innen und Angestellten wegen geringfügiger Verfehlungen am Arbeitsplatz) und die dieses Gesetz sicher ohne Bedenken anwenden würde und wohl auch müsste. Ich hätte gerne gewusst, wie Ihrer Haltung zu diesem Gesetz ist, ob Sie dies unterstützen oder ob Sie dies als Rechtsanwalt für nicht Verfassungskonform halten.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lehnert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lehnert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Steuerabkommen mit der Schweiz. Ihre Einwände hinsichtlich "Rückwirkungsverbotes" kann ich nachvollziehen. Jedoch darf man dabei nicht vergessen, dass die rückwirkende Einführung von Gesetzen gerade im Steuer- und Strafrecht verfassungsrechtlich äußerst bedenklich ist. Denn das generelle Rückwirkungsverbot von neuen Gesetzen ist ein wichtiges rechtsstaatliches Grundprinzip, das dem Vertrauensschutz in unsere Rechtsordnung dient und sich deshalb nur schwer umgehen lässt.

Letztendlich würde ich zwar ebenfalls eine weitgehendere Regelung begrüßen. Jedoch halte ich das nun erzielte Abkommen, angesichts der über Jahrzehnte hinweg erfolglosen Bemühungen in dieser Angelegenheit und der unterschiedlichen Interessenslage zwischen den beiden beteiligten souveränen Staaten, für einen weiteren wichtigen Erfolg der Koalition beim Kampf gegen Schwarzgeld und Steuerhinterziehung. Die Betroffenen müssen sich nun zum ersten Mal entscheiden zwischen Selbstanzeige oder pauschaler Versteuerung. Illegalen Konten, die bisher dem deutschen Fiskus komplett entzogen waren, wird durch das Abkommen endgültig das Wasser abgegraben. Das ist ein großer Erfolg. Bitte sehen Sie dazu auch meine Antwort an Herrn Mundt.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB