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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Will K. •

Frage an Norbert Brackmann von Will K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Brackman,

Ihr Fraktionsvorsitzender hat vorgeschlagen, die parlamentarische Aufklärungsarbeit in einen geheim tagenden Ausschuss zu verlagern.

Schließen Sie sich dieser Meinung an?

Haben Ihrer Meinung nach die Bürger das Recht, alles über die Zusammenarbeit der bundesdeutschen Diensten und der NSA zu erfahren, nachdem deutlich geworden ist, dass die NSA mehrfach und gravierend deutsches Recht gebrochen hat?

Wie ist - wenn dem Vorschlag von Herrn Kauder gefolgt wird - gewährleistet, dass alle Informationen über diese "Zusammenarbeit" den Betroffenen - und das ist potentiell jeder Bürger - zugänglich gemacht wird?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort und einen guten Start in die neue Legislaturperiode?

Mit freundlichem Gruß
Will Kelling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kelling,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann verstehen, dass Sie angesichts der Informationen über die Abhörtätigkeit des amerikanischen Geheimdienstes besorgt sind. Das bin ich im Übrigen ebenfalls.

Die neusten Entdeckungen über das Abhören des Telefons von Angela Merkel geben dem Thema neue Brisanz, wenngleich die Tätigkeit amerikanischer, aber auch britischer Geheimdienste bereits seit den ersten Enthüllungen von Herrn Snowden ganz oben auf der politischen Agenda steht.

Wenngleich Herr Pofalla die NSA-Affäre – zugegebenermaßen etwas ungeschickt – „für beendet erklärt hat“, hat er sich dabei nur auf die Frage bezogen, ob deutsche Bürger auch massenhaft auf deutschem Boden ausspioniert worden sind. Dieser gravierendste Vorwurf hat sich nach den damaligen Erkenntnissen tatsächlich als falsch erwiesen.

Für die Kontrolle der Nachrichtendienste ist grundsätzlich das sogenannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) zuständig. Dieses tagt im Geheimen, weil die Informationen über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste Fragen der öffentlichen Sicherheit betreffen und deswegen nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Zudem kann die parlamentarische Kontrolle dann viel besser erfolgen, weil so die entsprechenden Geheimdienstmitarbeiter viel eher bereit sind, ihre Informationen Preis zu geben als vor aller Öffentlichkeit und den Medien. Bereits das PKG – obwohl dieses im Sommer geheim getagt hat - litt meines Erachtens daran, dass es zu sehr in den Wahlkampf hinein gezogen wurde. Eine nüchterne Arbeit sowie reflektierte und vollständige Aufarbeitung wurden dadurch fast unmöglich gemacht.

Ein Untersuchungsausschuss, auch wenn dieser grundsätzlich öffentlich ist, könnte auch im Rahmen der NSA Affäre strenggeheime Angelegenheiten nicht öffentlich erörtern. Es würde also ohnehin auf eine Art Mischform aus Untersuchungsausschuss und Kontrollgremium hinauslaufen. Auch ein Untersuchungsausschuss dürfte es mehr als schwer haben, wenn er Mitarbeiter amerikanischer Nachrichtendienste oder der Botschaft in Berlin als Zeugen vernehmen will. Es bliebe bei innerdeutschen Fragestellungen. Zwar hat ein Untersuchungsausschuss unter Anwendung der Strafprozessordnung größere Befugnisse als ein PKG, allerdings haben auch hier Zeugen ein Aussageverweigerungsrecht.

Die Empörung sowie der Konsens über die notwendige Aufklärung ist parteiübergreifend. Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier haben sich darauf verständigt, den Bundestag am 18. November zu einer Sondersitzung zusammenkommen zu lassen.

In welcher Form auch immer am Ende die Aufklärung erfolgen wird - ob in einem geheimen Gremium oder in einer Art Mischform als Untersuchungsausschuss. Über die Anwesenheit von Abgeordneten aller Parteien wäre gewährleistet, dass sowohl eine ausgewogene Kontrolle stattfinden kann, sowie die entscheidenden Ergebnisse am Ende nach außen getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann