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Nils Wiechmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claus S. •

Frage an Nils Wiechmann von Claus S. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wiechmann,

landauf landab werden von verschiedenster Seite sog. Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st...". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?

Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich im Ehrenamt z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt haben (behördlich festgestellt). Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte kurze Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Claus Schubert

Portrait von Nils Wiechmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schubert,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Das Ehrenamt ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft, ohne die ein gutes und engagiertes Vereinsleben nicht möglich wäre. Dadurch wird der soziale Zusammenhalt in der Gesellschaft gefördert und Integration von Menschen in eine Gemeinschaft ermöglicht. Aus diesem Grund sehe ich eine Wertschätzung und einen Dank an die Menschen, die sich Zeit nehmen für ein Engagement in unserer Gesellschaft, als besonders wichtig an.

Persönlich begrüße ich es, wenn andere Personen als der mögliche spätere Preisträger einen Vorschlag für Verleihung eines Ehrenamtspreises einreichen. Eine Beurteilung von Eigenvorschlägen möchte ich nicht pauschal treffen. Diese wie auch alle anderen Vorschläge müssen einzeln geprüft und beurteilt werden.

Wenn jemand ein Ehrenamtspreis nicht zur Recht erworben hat, so verliert er meiner Ansicht nach auch wieder den Anspruch auf diesen. Schließlich ist eine solche Würdigung eine gesellschaftliche und öffentliche Anerkennung und das Ehrenamt als solches könnte sonst beschädigt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Wiechmann, MdL