(...) §§ 60 bis 66 des Landesbeamtengesetzes (LBG)). Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Sorge besteht, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden (§ 62 Absatz 2 und 3 LBG). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Nebentätigkeit (...)
(...) Dass Sie sich über die Ungleichbehandlung von Müttern mit Kindern, die vor bzw. nach 1992 geboren wurden, ärgern, kann ich nachvollziehen. (...)
(...) Die Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) ist im Arbeitsprogramm der Landesregierung für 2014 vorgesehen. Aufgrund anderer dringlicher Aufgaben ist mit einer Änderung aber nicht vor Sommer/Herbst 2014 zu rechnen. (...)
(...) Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen der Steuerpflicht. Was zunächst nach einer zusätzlichen Belastung klingt, ist in Wahrheit eine sinnvolle, steuersystematische Verlagerung, die vielen Personen sogar eher finanzielle Vorteile verschafft. Die Renten werden nämlich nur in dem Maße besteuert, wie die Vorsorgeaufwendungen für das Alter während der aktiven Erwerbszeit von der Steuer befreit werden. (...)