(...) Nun zu Ihrer Frage nach der Schlichtung und der Gäubahntrasse. (...) Der Erhalt der Gäubahntrasse auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart war bereits vor der Schlichtung insofern gesichert, als im Regionalplan die Freihaltung der Flächen für den Eisenbahn- oder Stadtbahnverkehr verbindlich festgeschrieben wurde. (...)
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