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Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass Gehaltsverhandlungen Aufgabe von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind. Eine Regelungslücke sehe ich daher nicht unbedingt.
(...) Für Ihre Unterstellung eines irregulären Einflusses auf die Erkenntnisse und Expertise von den Ihnen genannten Personen gibt es keine Anzeichen. (...)