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Niklas Nüssle
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fabian E. •

Rückführungsverbesserungsgeserz

Sehr geehrter Herr Nüsse

mich würde interessieren wie ihre Haltung zum Rückführungsverbesserungsgeserz ist?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E,

danke für Ihre Anfrage bezüglich meiner Haltung zum Rückführungsverbesserungsgesetz (RückfVerbG).

Zur Einordnung möchte ich anmerken, dass das besagte Gesetz auf Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz basiert. Diese wurden zum Großteil auch vom Land Baden-Württemberg mitgetragen. Genauere Informationen zum Abstimmungsverhalten des Landes zum RückfVerbG bei der Bundesratssitzung vom 24. November finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums. Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft getreten, da es noch den Bundestag passieren muss. Die Abstimmungen hierzu werden voraussichtlich in der ersten Sitzungswoche des nächsten Jahres stattfinden.

Das Rückführungsverbesserungsgesetz würde anders aussehen, wenn es von meiner Partei verfasst worden wäre. Zurzeit ist die Zahl der freiwilligen Ausreisen doppelt so hoch wie die der zwangsweisen Abschiebungen. Das zeigt, dass man durch Anreize, Kooperation und Kommunikation viel erreichen kann ohne dabei auf Zwang setzen zu müssen. Wir GRÜNE wollen Geduldeten Perspektiven aufzeigen und Bleiberechtsregelungen ausbauen und so die Prinzipien der Humanität und Ordnung hochhalten.

Schon bei dem Entwurf des Gesetzes wiesen Kirchen, Wohlfahrtsverbände oder auch der Deutsche Juristinnenbund zurecht auf unverhältnismäßige Eingriffe in elementare Grundrechte hin. Hier ist insbesondere das Recht auf Freiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf die Privatsphäre zu nennen. An dieser Stelle lässt sich beispielsweise das RückfVerbG kritisieren, da Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften in Zukunft erleichtert werden sollen. Hiermit würden in der Konsequenz dann auch völlig unbeteiligte Personen und Familien damit rechnen müssen, dass Polizistinnen und Polizisten Zugang zu ihrer Wohnung bekommen könnten.

Gleichwohl sind auch positive Entwicklungen und Verbesserungen hervorzuheben für die sich meine Partei eingesetzt hat. So wird es zukünftig sowohl bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eine Pflichtbeiordnung von Rechtsanwält:innen geben. Dies verbessert den Rechtsstaat und garantiert eine individuelle und professionelle Beratung für die betroffenen Personen. Außerdem können Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen werden. Wir GRÜNE haben uns auch erfolgreich dafür einsetzen können, dass eine Kriminalisierung von Seenotrettung auch zukünftig ausgeschlossen bleiben wird.

Die parlamentarische Demokratie beruht auf Kompromissen und es braucht zum erfolgreichen Abschluss der Gesetzverhandlungen eine Mehrheit im Bundestag. Wie anfangs erwähnt, muss das Gesetz noch den Bundestag passieren. Es ist gut, dass das Parlament hier das letzte Wort haben wird. Ich hoffe, dass ich meine zwiegespaltene Haltung zu dem Gesetz darlegen konnte und möchte auch nicht unbetont lassen, dass ich froh bin, dass meine Partei das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ kritisch begleitet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Niklas Nüssle MdL

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