(...) Selbstverständlich hält sich der Bundestag strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Der Auftrag des Bundestages an die Kommission lautet: „Der Deutsche Bundestag setzt eine „Parlamentarische Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ ein. Zum jetzigen Zeitpunkt steht daher noch nicht einmal fest, ob es überhaupt Änderungen geben wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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