(...) Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf, wenn man beides auf Dauer gewährleisten will. Weder gibt unsere Verfassung ein Grundrecht auf Sicherheit her, noch ist vorstellbar, dass es ohne Abschaffung der Freiheit eine absolute Sicherheit gegen jedwede Gefährdung durch kriminelles oder verfassungsfeindliches Handeln geben kann. (...)
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