(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Bundesrechnungshof und den öffentlich zugänglichen Dokumenten. (...) In der Tat wurde die Bundeshaushaltsordnung (BHO) im letzten Jahr dahingehend geändert, dass der Bundesrechnungshof nicht alle Prüf- und Beratungsakten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgeben darf. Dies betrifft aber die Prüfberichte des Bundesrechnungshofs nur am Rande. (...) „(4) Der Bundesrechnungshof kann Dritten durch Auskunft, Akteneinsicht oder in sonstiger Weise Zugang zu dem Prüfungsergebnis gewähren, wenn dieses abschließend festgestellt wurde. (...) „(5) Der Bundesrechnungshof veröffentlicht seine Bemerkungen außer in den Fällen des Absatzes 4 unverzüglich nach Zuleitung im Internet.“ (...) „Der Bundesrechnungshof veröffentlicht seine Berichte zu Angelegenheiten von besonderer Bedeutung unverzüglich nach Zuleitung im Internet.“‘ (...) Wie Sie den Änderungen entnehmen können, sind nicht nur Beschränkungen der Auskunftspflicht beschlossen worden, sondern auch verbesserte Informationsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger. (...) Zudem werden die Gründe für die Beschränkung der Auskunftspflicht nicht wahrgenommen. (...)