(...) Außerdem verbietet das Parteiengesetz die Annahme von Spenden aus der Hand von Institutionen, die zu mindestens einem Viertel im Besitz der öffentlichen Hand sind. Das Verbot gilt auch für die Landesbanken. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Antwort-Ranking 2025:
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