Frage von Martin W. • 30.01.2019

Antwort von Nicole Hoffmeister-Kraut CDU • 25.02.2019
(...) Die Bewertung von Rechtschreibfehlern liegt in der pädagogischen Verantwortung der Deutschlehrkraft. Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt mit dieser aufzunehmen. (...)