(...) Das Prüfungsrecht sollte nicht auf Selektion, sondern auf Transparenz und den Abbau von Bildungsbarrieren abzielen. Das Recht, eine Prüfung überhaupt wiederholen zu können, hat schon seit langer Zeit ein zwar bescheidenes, aber mehr als notwendiges Korrektiv zu Rechtsunsicherheit und Willkür dargestellt, dem Studierende vor allem in Prüfungen unterworfen waren und sind. (...)
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