Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Thomas M. •

Frage an Nicole Gohlke von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Gohlke,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland sterben bei der momentanen Gesetzeslage deswegen jedes Jahr über 1000 Menschen auf der Warteliste. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Widerspruchslösung.

Seit der letzten Sitzungswoche des Bundestages im Juni befinden sich die beiden Anträge zur Organspende in der parlamentarischen Beratung.
In dieser frühen Phase der Beratung habe ich mich noch keinem der beiden Entwürfe angeschlossen. Ich möchte mir für die Antwort auf die Frage, wie wir zu einem solidarischen und funktionierenden Organspenderverfahren gelangen, noch Zeit nehmen und den weiteren Verlauf der parlamentarischen Debatte nutzen, um mir eine persönliche Entscheidung zu bilden.

Die Tatsache, dass die Zahl der Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten größer ist als die Zahl der Organspender, zwingt uns allerdings zum Handeln. Ich halte diese Situation für nicht länger hinnehmbar. Daher bin ich an einer Lösung interessiert, die die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung erhöht und damit Leben rettet.

Aus diesem Grunde finde ich die Intention der Widerspruchslösung richtig, dass sich jeder Mensch wenigstens einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinandersetzen muss.
Wichtig ist mir allerdings auch, dass das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen über den eigenen Körper unangetastet bleiben muss. Im Gegensatz zur aktuellen Situation soll nach dem Willen der "Widerspruchslösung" jede und jeder, der nicht widerspricht, Organspender sein. Diese gravierende Umkehr wirft natürlich Fragen auf: Ist dieser Eingriff in die Selbstbestimmung verhältnismäßig? Wie kann eine einmal getroffene Entscheidung von der Person selbst geändert werden? Wie und wo soll das geplante Register, in dem Widersprüche und Zustimmung geführt werden, angelegt werden?

Daher ist es aus meiner Sicht auch wichtig, dass über eine Reform des Transplantationsgesetzes nachgedacht wird. Denn egal welcher der beiden aktuell diskutierten Vorschläge am Ende eine Mehrheit findet: Die Kontrolle der Organtransplantation muss in den Händen einer unabhängigen staatlichen Behörde liegen. Die aktuelle Situation, bei der Organisation, Durchführung und Kontrolle bei privatrechtlichen Akteuren wie der Bundesärztekammer oder der Deutschen Krankenhausgesellschaft liegt, halte ich für reformbedürftig.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Gohlke

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