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Frage von Valentin R. •

Wie stellen Sie sicher, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Persönlichkeitsrechte schützen wird und eine Änderung nicht automatisch mit einer langen Liste an Behörden und Stellen geteilt wird?

Sehr geehrte Nicole Bauer,
der letzte diskutierte Entwurf eines Gesetzes zur selbstbest. Änderung von Namen und Geschlechtseintrag sah vor, dass Änderungen automatisch an eine Reihe von Behörden weitergeleitet werden sollen, die diese dann mit den ihnen vorliegenden Daten abgleichen. Soll es keinen Treffer geben, sollen die Daten gelöscht werden. Wie kann diese Löschung sichergestellt werden? Wie können Sie verhindern, dass dabei nicht eine namentliche "Liste" von transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen erstellt und zu verfassungsfeindlichen Zwecken verwendet werden kann? Wie schützen Sie die Privatsphäre, die Persönlichkeitsrechte von trans- und intergeschlechtl. Menschen, deren Daten wegen ihrer Rolle als Zeug*in einer Straftat hinterlegt sind (oder zB von Verdächtigen, für die ebenfalls bis zu einem gerichtlichem Urteil die Unschuldsvermutung gelten muss) und werden dem bereits aufgenommenen Offenbarungsverbot gerecht? Wieso ist das Geschlecht relevant für Behörden?

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