Gibt es in SH eine Möglichkeit, sich als Bürger und Bürgerin aktiv mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau zu beteiligen, z.B. eine digitale Plattform?
Sehr geehrte Frau Waldeck,
Immer wieder fallen mir im Alltag Dinge auf, wo man sich fragt, warum in D alles so umständlich, langwierig und teilweise wenig nachvollziehbar erscheint.
Wenn man konkrete Verbesserungsvorschläge hat, so weiß ich nicht, an wen ich mich wenden soll.
Aktuell geht es zB um die Verlängerung meines Schwerbehindertenausweises. Warum geht man bei einer Verlängerung nach 2 Jahren nicht von Durchschnittswerten der jeweiligen Erkrankung aus( zB statt 100% dann 70%). Sollte es jemandem weiterhin sehr schlecht gehen, kann ich eine erneute ärztliche Prüfung nachvollziehen, obwohl vielleicht auch ein Ergebnis der letzten Kontrolluntersuchung ausreichen müsste? Und alles konnte ich digital einreichen, aber meine Datenschutzerklärung, die im Original bereits beim Erstantrag vorlag, muss erneut analog per Post eingereicht werden. Kein Wunder, dass auch nach 5 Monaten (!) bei einem Wiederholungsantrag nicht entschieden werden konnte.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Erfahrungen und konkreten Verbesserungsvorschläge zu schildern.
Zu Ihrer Frage: Eine zentrale digitale Plattform auf Landesebene in Schleswig-Holstein, über die Bürger*innen gezielt Vorschläge zum Bürokratieabbau einbringen können, ist mir aktuell nicht bekannt. Auf Bundesebene gibt es jedoch das Beteiligungsportal „einfach machen“, über das Hinweise und Ideen eingebracht werden können:
https://einfach-machen.gov.de/
Zu Ihrem geschilderten Fall möchte ich noch einmal präzisieren: Die grundsätzlichen Regelungen dazu, wann und in welchen Abständen ein Schwerbehindertenausweis beantragt oder verlängert werden muss, sind bundesrechtlich festgelegt. Die konkrete Umsetzung, also auch der Stand der Digitalisierung, liegt hingegen bei den zuständigen Behörden vor Ort, in der Regel auf kommunaler Ebene.
Gerade die von Ihnen angesprochenen Punkte, wie wiederholte Nachweise oder analoge Einreichungen trotz bereits erfolgter digitaler Verfahren, betreffen somit insbesondere die praktische Ausgestaltung und Abläufe in den zuständigen Behörden. Ihre Kritik ist aus meiner Sicht daher sehr nachvollziehbar.
Ich nehme Ihre Hinweise gerne auf. Wenn Sie möchten, können Sie mir Ihren Fall (insbesondere mit Angabe des zuständigen Kreises bzw. der Behörde) noch einmal konkretisieren. Dann kann ich gezielter nachhaken, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch mit Blick auf mögliche Verbesserungen in der praktischen Umsetzung, insbesondere beim Thema Digitalisierung.
Vielen Dank noch einmal für Ihren wichtigen Hinweis. Viele freundliche Grüße, Nelly Waldeck

