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Frage von Birgit E. •

Frage an Natalie Hochheim von Birgit E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,

Am 16.12.04 antworteten Sie in Abgeordnetenwatch einer Bürgerin - auszugsweise - wie folgt:

"Es gibt diverse Beispiele, die verdeutlichen, daß CDU-Fraktion und Senat dem Volkswillen bereits mehrfach entsprochen haben. Ich erinnere an den Entscheid gegen einen Verkauf der Wasserwerke oder an den Wunsch nach einem personalisierten Wahlrecht mit Wahlkreisen."

Ich möchte Sie heute fragen, ob Sie 9 Monate später noch zu dieser Aussage stehen, oder ob Sie dem Änderungsantrag der CDU zustimmen werden, der die Grundidee der personalisierten Wahl praktisch ausschließt.

Mit freundlichem Gruß

Birgit Enke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Enke,

bitte entschuldigen Sie, daß ich Ihnen erst jetzt auf Ihre Frage antworte, aber meine vor wenigen Wochen geborene Tochter beanspruchte mich in jüngster Vergangenheit vollumfänglich.

Natürlich stehe ich unverändert zu meiner Aussage, daß Senat und CDU-Fraktion dem Willen des Volkes wiederholt entsprochen haben. Die einzige Ausnahme bislang war der LBK-Verkauf, der aus haushaltsrelevanten Gesichtspunkten unbedingt erforderlich war. Diese Entscheidung halte ich nach wie vor für notwendig und absolut richtig!

Zu der von Ihnen angesprochenen Wahlrechtsreform möchte ich anmerken, daß zu diesem Themenkomplex bislang noch kein Gesetzesentwurf, sondern lediglich ein (parteiinterner) Beschluß der Hamburger CDU vorliegt. Im übrigen hat es in der Vergangenheit Mehrfach CDU-Parteitagsbeschlüsse gegeben, die nicht 1 zu 1 in politisches Handeln umgesetzt worden sind. In welcher Form bzw. mit welchen Modifizierungen dieser als Antrag in die Hamburgische Bürgerschaft gebracht wird, ist mir derzeit noch nicht bekannt. So lange mir der exakte Wortlaut nicht vorliegt, kann ich natürlich auch noch keine Auskunft zu meinem entsprechenden Abstimmungsverhalten geben.

Sicher werde ich ganz genau prüfen, ob es sich bei dem Antrag zur Änderung des Wahlrechts lediglich um Neuregelungen handelt, welche eventuelle verfassungsrechtlichen Probleme lösen sollen, oder ob einschneidende Veränderungen vorgesehen sind, die den Wählereinfluß auf die Auswahl ihrer Abgeordneten tatsächlich behindern. Eine derart weitreichende Änderung wäre für mich sehr problematisch und nur schwer mit meinem Gewissen als Volksvertreterin zu vereinbaren.

Nicht dienlich erscheint mir auch die beabsichtigte Abschaffung der Wahlkreise auf Bezirksebene. Eine solche Lösung halte ich für eher unglücklich, da sie den Bestrebungen, den Bezirken mehr Kompetenzen einzuräumen, widersprechen würde. Weil mehr Kompetenzen auch ein Mehr an Verantwortung bedeuten muß, bedarf es Politiker, die vor Ort verankert und für den Wähler ansprechbar sind. Das in diesem Zusammenhang vorgetragene Argument vom „überforderten (da ehrenamtlichen) Bezirkspolitiker“ kann ich nicht ganz nachvollziehen. Mir sind eine Reihe überaus kompetenter und engagierter Kommunalpolitiker bekannt, die schon jetzt in ihrem „Wahlkreis“ tief verwurzelt, bestens bekannt und unglaublich aktiv sind. Und auch aus den Ortsausschüssen, die es in Zukunft ja nicht mehr geben wird, werden zahlreiche Kommunalpolitiker nach- bzw. in die Bezirksversammlung aufrücken, die sich sehr gern und mit hohem zeitlichen Aufwand für ihren Wahlkreis einsetzen wollen und werden. Ein Mangel an qualifiziertem Personal kann es also nicht geben!

Aus diesen und anderen Gründen halte ich es ohnehin für zwingend erforderlich, daß eine Änderung des geltenden Wahlrechts (auch und gerade in Hinblick auf kommende Legislaturperioden) von einer möglichst breiten Mehrheit im Hamburgischen Landesparlament getragen wird. Da auch die Opposition in einigen Bereichen Änderungsbedarf sieht, würde ich es begrüßen, wenn SPD und GAL auf das Gesprächsangebot des CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert eingingen und man gemeinsam (unter Umständen auch unter Beteiligung des Vereins „Mehr Demokratie“) nach einem vernünftigen Konsens suchen würde. Denn schließlich darf sich keine Volkspartei dem Willen des Volkes zur Wahl der Volksvertreter verschließen. Leider scheint Rot-Grün den Komplex „Wahlrecht“ derzeit als reines Oppositionsthema „mißbrauchen“ zu wollen. Statt konstruktive Vorschläge zu machen, bedient sich die Opposition reinster und wenig hilfreicher Polemik.

Meine Hoffnung jedenfalls ist, daß sich Vertreter der drei Bürgerschaftsparteien an einen Tisch setzen werden, um eine tragfähige Lösung für ein überarbeitetes Wahlrecht zu entwickeln, die Unebenheiten des bestehenden Wahlrechtes glättet und gleichzeitig dem Willen des Volksentscheids nach stärkerer repräsentativer Demokratie entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim