Nascha Marie Staffl
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Juergen G. •

Frage an Nascha Marie Staffl von Juergen G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Staffl,

Die Zahl der Ehescheidungen nimmt entgegen aller "Bemühungen" der Volksparteien nicht ab.

Bei Trennung und Scheidung verlässt die Familie mit Kindern den Schutzbereich des Familien/Sozialministeriums und wird den Juristen ausgeliefert.

Mit der Scheidung wird auch oft ein erbitterter Kampf durch Juristen angezettelt der den Nachehelichen Unterhalt betrifft und an dem die Juristen kräftig verdienen.
Gleichzeitig wird der Elternteil der durch Unterhalt die finanzielle Existenz der Familie weiterhin sichert mit der Lohnsteuerklasse 1 belegt obwohl er die Gemeinschaft finanziell entlastet da er ja den betreuuenden Elternteil vor dem Gang zum Sozialamt bewahrt.

Könnten Sie sich vorstellen dass der Unterhalt für die Nachehelichkeit (oder sonstige Berechtigung) derart automatisiert wird dass er von der Steuerzahler-Gemeinschaft aus der Differenz von Lohnsteuerklasse 1 zu 3 entrichtet wird, also keine Juristen mehr gegen Entgeld Streit in die Famile tragen?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Görg

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Görg,

Ja, das können wir uns vorstellen, und zwar sehr gut. Unser Konzept zieht dem Streit um Geld und Unterhalt den Stecker raus.

Von einem ernsthaften Bemühen der etablierten Parteien, die rapide anwachsende Zahl von Scheidungsfällen einzudämmen, höre ich heute zum ersten mal. Kann es sein, dass Sie das ironisch gemeint haben?

Ein Beispiel: Viele Anwälte sind als "Mittelstand" FDP-Mitglieder. Die FDP wirbt ja mit ihrem "Eintreten für ein unbedingtes Sorgerecht für unverheiratete Väter", Frau L.-S. will es jedoch nicht durchsetzen können. Vor Jahren, auch vor der Wahl, propagierte dieselbe FDP mit dem Vorschlag für kostengünstige einvernehmliche Scheidungen vor dem Standesamt, wofür zum Aufgebot ein gegenseitig anerkanntes Vermögensverzeichnis erforderlich wäre, welches auch für strittige Scheidungen "hilfreich" sein könnte. Warum traten wohl daraufhin Rechtsanwälte reihenweise aus der FDP aus? Das ist doch eigentlich eine gute Idee, die heute (fast "von Guttenberg") in den Arbeitskreisen der Familien-Partei diskutiert wird und möglicherweise ins Parteiprogramm aufgenommen werden wird.

Die Vorstellung der Familien-Partei geht viel weiter als Ihre Frage.

Die Antwort lautet:

Für die Familien-Partei Deutschlands ist Art. 6 des Grundgesetzes erst dann erfüllt, wenn die Familien darauf vertrauen können, dass kein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland bestand haben kann, das die Familien - gleichgültig ob verheiratet oder unverheiratet - einseitig benachteiligt und damit den Trend zu Trennung und Scheidung fördert.

Die Musterlösung der Familien-Partei setzt sich zusammen aus

- einem der Erziehungsleistung angemessenen Erziehungsgehalt,
- einem kostendeckenden Kinderkostengeld und
- einer der Arbeitsleistung angemessenen Rente.

Diese 3 Säulen finden Sie auf unserem Text-Plakat, Erläuterungen drunter im Link auf unserer Homepage, ausführlich aber auch in meinen Antworten hier bei Abgeordnetenwatch.

Die Familien-Partei Deutschlands setzt sich dafür ein, dass der Stellenwert der Kinder deutlich erhöht wird und die Gesellschaft als Ganzes die Eltern bei der Versorgung, Erziehung und Betreuung der Kinder unterstützt.

Die derzeitige Familienpolitik macht es den Eltern schwer, ihren zuvörderst obliegenden Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Kinder kosten Zeit, Geld und Kraft. Vernachlässigung von Kindern und familiären Beziehungen sind nicht selten eine Folge des wirtschaftlich zunehmenden Zwangs zur vollen Berufstätigkeit beider Elternteile. Es ist nicht hinzunehmen, dass Kinder in Deutschland das Armutsrisiko (und damit das Trennungsrisiko) Nummer eins sind.

Auch die Regelung des Kindesunterhaltes ist im Trennungsfall kein Streitpunkt mehr, wenn den Eltern für alle Kindern ein angemessenes Erziehungsgehalt gezahlt wird und die existenziellen Kinderkosten übernommen werden. Das Erziehungsgehalt hat im Falle einer Trennung der Eltern auch die Funktion, den auf die Erziehungsleistung entfallenden Teil des Ehegattenunterhalts zu ersetzen und soll an Auflagen geknüpft werden, die das Wohl des Kindes sicherstellen sollen. Beide Partner sind - solange ein Anrecht auf "Kindergeld" besteht - auch nach einer Trennung steuerlich als Gemeinschaft zu behandeln.

Auch ist es der Familien-Partei Deutschlands wichtig, dass keinem Elternteil elterliche Pflichten ohne elterliche Rechte auferlegt werden können.

Übrigens:

Als nützlicher Nebeneffekt dabei wird es durch die Einführung eines Erziehungsgehalts keine Arbeitslosigkeit mehr in unserem Lande geben, nur genau das scheint der Wirtschaftslobby unserer etablierten Parteien nicht zu gefallen.

Selbst die Finanzierbarkeit von Erziehungsgehalt und Kinderkostengeld, nach der ich hier schon gefragt wurde, ist ebenfalls auf unserer Homepage nachgewiesen, allein es fehlt der politische Wille der etablierten Parteien, dieses Wissen umzusetzen.

Auch können die etablierten Parteien nicht ernsthaft behaupten, sie hätten von diesem System nichts gewusst.

Mit freundlichen Grüßen

Nascha Staffl