(...) Im Umgang der Schulsozialarbeit mit solchen Kindern und Jugendlichen nach dem §8a SGB VIII sind freie bzw. öffentliche Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung zu erfüllen. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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