Sie versprechen weniger Pestizide durch NGT – aber warum braucht es dafür den Verzicht auf Kennzeichnung, Risikoprüfung und Verbraucherschutz? Das eine folgt aus dem anderen nicht.
Sehr geehrter Herr Körner,
das Argument, die Genschere könne den Pestizideinsatz reduzieren, klingt zunächst überzeugend. Aber ich bitte Sie, es genauer zu prüfen: Dieses Versprechen ist bisher wissenschaftlich nicht belegt – es ist eine Erwartung, keine gesicherte Erkenntnis. Und selbst wenn es sich bewahrheiten sollte: Weniger Pestizide rechtfertigen nicht den Abbau von Verbraucherrechten.
Hier werden zwei völlig verschiedene Fragen miteinander vermischt. Ob eine NGT-Pflanze zugelassen wird, ist eine andere Frage als ob sie gekennzeichnet werden muss. Ich bin bereit, über Zulassung zu diskutieren – aber das Recht, am Supermarktregal zu wissen, was ich kaufe, steht nicht zur Verhandlung.
Das Pestizidargument darf nicht als Freifahrtschein für Intransparenz dienen. Bio-Betriebe verlieren ohne Schutzmaßnahmen ihre Zertifizierung. Das Vorsorgeprinzip wird ausgehebelt. Und Verbraucher werden entmündigt.

