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Moritz Körner
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Frage von Sebastian B. •

Kann die RE bitte etwas gegen die demokratiefeindliche Sperrklausel unterhemen?

Es ist ungeheuerlich wie man die Demokratie im EU Parlament durch eine Sperrklausel beschädigen will. Diese Hürde ist nicht mehr zurechtfertigen, da Parteien mit demokratiefeindlichen Bestrebungen schon mit über 3,5% im Parlament bedauerlicherweise sitzen. Die wird man so nicht los. Wählerstimmen für demokratische Parteien werden entwertet und landen im Schredder. Die EVP kann keiner demokratischen Partei etwas für das Gemeinwohl bieten, um diesen Eingriff zu rechtfertigen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP hat sich im Europäischen Parlament dafür eingesetzt, dass die Sperrklausel nicht in der so beschlossenen Form umgesetzt wird. Konkret haben wir uns für eine Ausnahmeregelung eingesetzt, die Kleinstparteien mit regionaler Bedeutung von der Sperrklausel ausnimmt. Der hierfür eingebrachte Änderungsantrag hat im Europäischen Parlament leider keine Mehrheit gefunden. Auch deshalb hat sich die Delegation der Freien Demokraten bei der Abstimmung über den gesamten Wahlrechtsakt enthalten. Aufgrund meiner Corona-Erkrankung konnte ich nicht an den Abstimmungen des Europäischen Parlaments bei der Plenarsitzung im Mai in Straßburg teilnehmen - meine Kolleginnen und Kollegen haben mit ihrem Abstimmungsverhalten die Position der FDP unterstrichen.

Der vorliegende Vorschlag für einen neuen Europäischen Direktwahlakt ist insgesamt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen, um transnationale Listen für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments einzuführen. Dies ist eine Kernforderung von uns Freie Demokraten. Der Vorschlag geht uns aber auch insgesamt für die Aufstellung transnationaler Listen nicht weit genug. Wir wollen eine wirkliche europaweite Liste erreichen ohne Einschränkung der Besetzung von Listenplätzen durch die Kategorisierung der Kandidatinnen und Kandidaten nach ihrem Herkunftsland.

Gleichberechtigung ist ein erklärtes Anliegen der Freien Demokraten. Nachbesserung besteht gleichwohl bei verpflichtenden Quoten-Regelungen und Reißverschlussverfahren, die in der bestehenden Form nicht der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Verfassungsgerichte der Länder Brandenburg und Thüringen entsprechen und überarbeitet werden müssen.

Wir werden uns aus diesen Gründen dafür einsetzen, dass der Europäische Direktwahlakt bei den weiteren Beratungen im Rat der EU nachgebessert wird. Ich hoffe, dass Ihnen die Einschätzung von meiner Seite weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen

Moritz Körner

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