
(...) Was den von Ihnen angesprochenen Zutritt zu kulturellen Einrichtungen betrifft, so gilt auch in Deutschland keinerlei Pflicht, ermäßigte Eintrittsgelder von Schwerbehinderten, Rentnern, Schülern oder Studenten zu berechnen. Aus diesem Grund besteht auch kein Anspruch von Schwerbehinderten auf derartige Leistungen. (...)