(...) Wenn Sie unverhältnismäßige Zusatzverdienste unter dem Stichwort des Beraterhonorars kritisieren, dann sind damit doch eigentlich keine Steuergelder gemeint, da Nebentätigkeiten für öffentliche Einrichtungen in der Regel ehrenamtlich erfolgen. Bezahlte Nebentätigkeiten werden von Abgeordneten zumeist in privatwirtschaftlichen Zusammenhängen wahrgenommen, also nicht durch Steuergelder finanziert. (...)
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