(...) Unmittelbar zuständig für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind jedoch in Deutschland die Bundesländer, die auch als Vertragspartner des Rundfunkstaatsvertrags fungieren. Daher darf ich Ihnen raten, Ihre Anregungen zum einen an die Enquete-Kommission im Bundestag und zum anderen an die zuständigen Länderministerien zu richten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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