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Frage von Lars M. •

Frage an Monika Griefahn von Lars M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

betrifft: Verwaltung und Förderalismus

hier Ihre Antwort an Herrn Beauvais vom 20.05.2008 bezüglich
des Weitererhalts des Schornsteinfegerzwangsmonopols

Sehr geeherte Frau Griefahn,
mit gelindem Entsetzen habe ich Ihre Antwort auf die Frage des o.g. Herrn B. gelesen.

Hierbei frage ich mich, wie Sie als gewählter Volksvertreter allen Ernstes die Auffassung vertreten können,daß ein ausgebildeter SHK - Monteur eine Ausbildung zum Schornsteinfeger absolvieren soll um anschließend die Messung nach dem BImSchG durchführen zu dürfen ?

Diese Auffassung ist schlichtweg grotesk.
Lesen Sie sich doch bitte einmal die Anforderungen gemäß der Schornsteinfegermeisterverordnung durch. Dort wird allen Ernstes bei der Meisterprüfung eine Kehrung als Prüfungsbestandteil durchgeführt.
Außerdem haben Sie in Ihrer Argumentation vergessen, daß der Schornsteinfeger erst ab der Stelle "zuständig" ist, wo die Abgase die Anlage verlassen.
Somit hat der Schornsteinfeger am Heizgerät selbst überhaupt nicht zu suchen weil ihm dazu schlichtweg die Qualifikation fehlt.
Schon nach einfachster Denklogik ist wohl der wichtigste Teil der Heizungsanlage das Heizgerät selbst und nicht die Abgasanlage welche ohnehin unnötig ist, da z.B. bei einem Gaskochherd die "Abgase" auch in den Raum/Küche entweichen.

Schon aus dieser Sicht ist bewiesen, auf welch tönernen Füßen Ihre Argumentation bezüglich der Weiterführung des unsinnigen SchfG steht.
Richtig wäre es die Tätigkeit des SHK - Monteurs zu stärken. Der SHK - Betrieb kann dann einen Schornsteinfeger für Reinigungstätigkeiten etc. bei Bedarf einstellen.
Daher ist dieses SchfG ein Possenspiel erster Güte und beweist,
daß unsere Abgeordneten dem Anschein nach nicht wissen, welche Gesetze sie gerade verabschiedet haben.
Als Geschädigter des von Ihnen präferierten Schornsteinfegerunwesens muß ich meinen Grundrechten und dem daraus resultierenden Schadenersatz noch immer hinterher
laufen. Ein trauriges Kapitel Deutscher Geschichte welches noch immer kein Ende hat.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Matzko,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens äußern. Gern möchte ich Ihnen noch mal darstellen, worum es bei der Novellierung geht.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Schornsteinfeger-Monopol in Teilbereichen aufzuheben. Zu den Aufgaben, die allein ein Bezirksschornsteinfeger ausführen darf, sollen zukünftig auch Überprüfungen der Betriebs- und Brandsicherheit gehören. Arbeiten, die nicht zu den Kontrollaufgaben zählen, sollen bei entsprechender Qualifikation, auch von anderen Anbietern ausgeführt werden.

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, das Nebentätigkeitsverbot und die Residenzpflicht für Schornsteinfeger aufzuheben. Die Kehrbezirke sollen über ein objektives Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger soll für sieben Jahre erfolgen. Um den Schornsteinfegern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Recht und die Wettbewerbsöffnung zu erleichtern, ist eine Übergangsfrist von vier Jahren vorgesehen.

Damit setzt die Bundesregierung die Vorgaben aus einem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im Jahr 2003 des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. In vielen europäischen Ländern ist diese Regelung schon heute in Kraft. Auch Deutschland leistet so einen Beitrag, um geltendes Recht zwischen den EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn