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Frage von Thomas K. •

Frage an Monika Griefahn von Thomas K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Griefahn,

was halten Sie von der Waffengesetzänderung und wie interpretieren Sie es.

Ab dem 1.4.2008 gilt das neue Waffengesetz. Es ist - unter anderem - generell verboten, Einhandmesser zu tragen. Mit dieser Maßnahme soll - laut Aussagen der an der Gesetzesnovelle beteiligten Politiker - die Gewaltkriminalität bekämpft werden.

Die Folge ist, dass alle, die täglich zigmal ein Taschenmesser benutzen, kriminalisiert werden. Sinnvoll nutzen darf man nur noch Messer, die dem technischen Stand von vor mehr als 40 Jahren entsrprechen. Und das, um gegen die eine Handhabe zu bekommen, die sich eh nicht an Gesetze halten. In der nächsten Novelle werden dann alle Taschenmesser verboten. Dazu Bierkrüge aus Glas, die halbe Auslage der Baumärkte und alles andere, was jemals als Waffe benutzt wurde, oder von dem sich Politiker vorstellen können, dass man es als Waffe benutzen kann.

Wenn man nicht weiss, was man tun soll, macht man eben irgendetwas. Hauptsache es lässt sich in den Medien nutzbringend verwursten. Und Hauptsache, keiner erkennt, dass man recht hilf- und ziellos herumhampelt. An den Problemen vorbei.

Ich hätte nun gern Ihre Meinung zu dem Thema gehört.
Muß ich nun mein 15cm langes Feststehendes Messer das mich Jahrelang bei Spaziergängen und anfallenden Arbeiten begleitet hat nun einmotten und mir ein neues kaufen das maximal 11,99 cm Klinge hat?

Muß ich nun meine, aus Sammelleidenschaft erworbenen, 8 Einhandklappmesser in der Vitrine verstauben lassen?

Ein einhändig bedienbares Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm ist verboten aber mit ein festestehendes mit 12cm ist erlaubt? Was ist wohl gefährlicher??? Es ist eine bodenlose Frechheit sich so bevormunden zu lassen als gesetzestreuer Bürger.

Jugendkriminalität?
Wäre es nicht besser gewesen man hätte alle Messer ab 18 Jahren Frei gegeben. Oder wie wäre es mit einem kleinen Waffenschein.
Eine Gaspistole darf jeder führen der einen kleinen Waffenschein hat, ein Messer nicht?

Mit freundlichen Gruß

Thomas Krohn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krohn,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Novellierung des Waffengesetzes. Mir ist bewusst, dass die Mehrheit der Waffenbesitzer verantwortungsvoll mit Waffen umgehen und im Normalfall keine Gefahr für die Sicherheit anderer Mitmenschen darstellen. Damit aber Waffen, die sich im legalen Besitz befinden, nicht in unbefügte Hände geraten, sind Sicherheitsvorkehrungen nötig. Das haben verantwortungsvolle Waffenbesitzer bislang immer mitgetragen und tun es auch heute noch.

Sie kritisieren besonders die Neuregelungen zum Tragen von Messern. Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit verboten. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum Kampfmesser auf offener Straße getragen werden sollten. Und das gilt nicht nur für Jugendliche und junge Menschen, denn das Droh- und Gefährdungspotenzial dieser Messer ist unabhängig vom Alter des Messerbesitzers enorm hoch.

Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Verwendung bei Theateraufführungen, Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen, dem Transport in einem verschlossenen Behältnis und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses. Dieses liegt vor, wenn das Führen der genannten Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Jäger, Taucher, Angler und andere können also Messer weiterhin zur Ausübung ihres Sports benutzen. Sie müssen diese aber auch verschlossen von zu Hause zum Ort der Sportausübung transportieren.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Neuregelungen sich nicht gegen den legalen Waffenbesitz richten. Das Waffenrecht wird konkretisiert und trägt somit auch zu einem Mehr an innerer Sicherheit bei.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn