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Frage von Gudrun V. •

Frage an Monika Griefahn von Gudrun V. bezüglich Jugend

Hallo Frau Griefahn,

eigentlich sollte am 1. August das Zugangserschwernisgesetz in Kraft treten. Sie handelten diesbezüglich ja den Kompromis aus, in dem unter anderem "Löschen vor Sperren" vereinbart wurde. Auch wenn sich die Einführung des Gesetzes nun verzögert, so müßte man ja längst beim löschen sein, damit später nicht gesperrt werden muß, zumal für das Löschen ja die vorhandene Gesetzgebung ausreicht.

Können Sie berichten, welche Erfolge beim Löschen dieser Seiten sich bereits eingestellt haben?

Man wird sich doch, jedenfalls wenn es einem wirklich um den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet ernst ist, nicht erst ums Löschen bemühen, wenn man auch Sperren könnte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Velten,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe während der Verhandlungen um das Gesetz immer wieder darauf gedrungen, dass das BKA seine Bemühungen, existierende Seiten mit kinderpornografischen Inhalten löschen zu lassen, intensiviert. Nach wie vor sind dem BKA dabei allerdings gerade im internationalen Rahmen Grenzen gesetzt, weil es zum Beispiel selbst nicht an die ausländischen Provider herantreten darf. Hier muss die Kooperation mit Institutionen wie Interpol verbessert werden.

Im Rahmen des Gesetzes haben wir als SPD darauf bestanden, dass es eine Intensivierung dieses Engagements beim BKA geben muss. Diese Arbeit wird dann zusätzlich von einem unabhängigen Kontrollgremium, das wir gesetzlich festgeschrieben haben, bewertet werden. Gerade diese unabhängige Kontrolle kann aber selbstverständlich erst dann geschehen, wenn die Gesetzesgrundlage in Kraft getreten ist und die Arbeit aufgenommen wurde. Ich werde mich weiterhin persönlich dafür einsetzen, dass dem von uns als SPD verankerten Prinzip "Löschen vor Sperren" auch wirklich Rechnung getragen wird.

Mit den besten Grüßen
Monika Griefahn