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Antwort von Monika Düker
Bündnis 90/Die Grünen
• 28.10.2013

(...) Die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Zulage wurde zunächst bis Ende 2010, dann bis Ende 2013 befristet. Hintergrund dieser sogenannten Opt-Out-Zulage ist die EU-Vorgabe zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit im Feuerwehrdienst von ehemals 54 auf 48 Stunden. Der dadurch entstandene Personalmehrbedarf soll schrittweise durch zusätzliche Einstellungen in den Kommunen gedeckt werden. (...)

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