Frage von Stephan C. • 17.12.2015

Antwort ausstehend von Monika Düker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mia Schlüter
(...) Die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Zulage wurde zunächst bis Ende 2010, dann bis Ende 2013 befristet. Hintergrund dieser sogenannten Opt-Out-Zulage ist die EU-Vorgabe zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit im Feuerwehrdienst von ehemals 54 auf 48 Stunden. Der dadurch entstandene Personalmehrbedarf soll schrittweise durch zusätzliche Einstellungen in den Kommunen gedeckt werden. (...)