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Misbah Khan
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Frage von Marvin H. •

Inwieweit stimmen Sie der Aussage zu, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt?

Sehr geehrte Frau Khan,

da das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zunehmend in den Mittelpunkt rückt und viele Menschen sich zunehmend vor Kriminalität fürchten, gewinnt die Videoüberwachung öffentlicher Plätze eine immer wichtigere Rolle. Deswegen möchte ich Sie fragen, inwieweit Sie der Aussage zustimmen, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt - oder schwächt?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

ob der Einsatz von Videobewachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen stärkt, sollte differenziert betrachtet werden. Es mag sein, dass der gezielte Einsatz von Videoüberwachung an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wie Bahnhöfen das subjektive Sicherheitsgefühl von Personen verstärkt. Die Nutzung von Videoüberwachung hat jedoch primär den Vorteil, dass Straftaten basierend auf den Daten der Videoüberwachung schneller und effektiver aufgeklärt werden können. Dass sich Menschen subjektiv durch die Präsenz von Videokameras auch automatisch sicherer fühlen, ist nicht zwangsläufig gegeben, denn die Voraussetzung müsste dafür sein, dass flächendeckende Videoüberwachung auch objektiv zu einer signifikanten Senkung von Straftaten führen würde. Vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch keinen solchen präventiven Effekt. Was tatsächlich zur Verbesserung des Sicherheitsgefühl beitragen kann, ist die Stärkung von Sicherheitspersonal an besonders kriminalitätsbelastenden Orten. 

Videoüberwachung im öffentlichen Raum wirft außerdem relevante ethische und rechtliche Fragen auf, die es immer wieder kritisch zu prüfen gilt, gerade was die Nutzung von „intelligenter“ Videoüberwachung angeht. Bei dieser Form der Videoüberwachung können Videoaufzeichnungen in Echtzeit mit der Hilfe von Künstlicher Intelligenz mit diversen Datenbanken abgeglichen werden, um so bestimmte Personen aufzuspüren. Dies kann die Festnahme von kriminellen Personen im Einzelfall erleichtern. Jedoch stellen sich hier zahlreiche, v.a. (verfassungs- und europa-)rechtlich durchaus tiefgehende Fragen, auch und gerade mit Blick auf den notwendigen Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum, aber beispielsweise auch hinsichtlich einer bis heute bestehenden, hohen Fehleranfälligkeit der eingesetzten (privatwirtschaftlichen) Technik. Auch müssen Fragen zur tatsächlichen Rechtskonformität der zu durchsuchenden Datenbanken weiter im Blick behalten werden. All diese Fragen haben wir als Fraktion in umfassenden parlamentarischen Initiativen, die wir wiederholt in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, in Richtung Bundesinnenministerium und Bundesregierung adressiert.

Grundsätzlich halte ich eine flächendeckende, intelligente Videoüberwachung des öffentlichen Raumes – wie sie beispielsweise in autokratisch totalitären Überwachungsstaaten wie China angewendet wird – für nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen
Misbah Khan

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