
(...) Durch die Verabschiedung unseres Beitragsbegrenzungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass die gesetzgeberische Wertentscheidung aus dem Jahre 2004 auch unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils zum Kommunalabgabengesetz aufrecht erhalten bleibt. Durch unseren Gesetzentwurf sollen Eigentümer unbebauter und überdurchschnittlich großer Grundstücke sowie solcher, die unterhalb der baurechtlichen Höchstgrenze bebaut sind, privilegiert werden. Unsere Neuregelung orientiert sich konsequent an den am 1. (...)