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Michael Stübgen
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Frage von Sabine N. •

Frage an Michael Stübgen von Sabine N. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Stübgen,

was halten Sie vom CCS-Gesetz? Wie werden Sie abstimmen?

Ich stelle Ihnen diese Frage im Hinblick auf die Lausitz.
Dort soll weiterhin Kohle abgebaggert werden - mit der Begründung, dass durch die Verpressung von CO2 ein Beitrag für die "umweltfreundlichere" Energieerzeugung geleistet würde. Ich stehe hinter den Bedenken, die dazu bereits von Greenpeace und dem BUND geäußert wurden. Besonders beunruhigt mich der um ca. 40 steigende Verbrauch von Braunkohle um die Abscheidetechnik zu vollziehen.

Warum baut man nicht gleich in China ein Kraftwerk, welches eine CCS-Technologie erprobt? Ständig wird mit dem Bedarf im Ausland argumentiert.

Die CO2-Verpressung aus der Stahlindustrie scheint mir eher nachvollziehbar. Doch woher auch immer das Gas kommt, was unter unseren Böden gelagert werden soll:
Warum sollen künftige Generationen haften? Warum wird den Firmen nicht ein Sicherheitspaket auferlegt, z.B. in der Form, dass sie eine Kaution hinterlegen müssen, falls nach 30 Jahren Störfälle auftreten.

CCS + Kohleverstromung --> Ist das für Sie eine sinnvolle Kombination?

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Niels

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Niels,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema CCS-Gesetz sowie zur Zukunft der Braunkohle in der Lausitz, die ich gern wie folgt beantworte:

Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und in der Welt bewegen Fragen rund um die Energiepolitik die Menschen. An erster Stelle steht dabei natürlich die Frage: Werden die Energiepreise auch künftig bezahlbar bleiben, oder wird Energie künftig ein knappes und kostbares Gut sein?

Bei der Beantwortung dieser Frage spielt die Braunkohle eine wesentliche Rolle.

Wir brauchen eine sichere Energieversorgung bei möglichst geringer Importabhängigkeit zu für Bürger und Wirtschaft bezahlbaren Preisen mit möglichst niedrigen CO2-Emissionen. Braunkohle ist der einzige heimische Energieträger, der wettbewerbsfähig ist und ganz ohne Subventionen auskommt und der tausenden Menschen allein in der Lausitz die Existenzgrundlage sichert.

Insbesondere die Gaskrise zwischen Rußland und der Ukraine haben uns vor Augen geführt, welche schwerwiegenden Folgen eine starke Exportabhängigkeit im Energiesektor haben kann.

Unser Ziel ist, den Anteil der erneuerbaren Energien in den kommenden 12 Jahren auf 30 Prozent im Strombereich auszubauen. Selbst wenn uns dieses ehrgeizige Ziel gelingt, bleiben im Jahr 2020 noch immer 70 Prozent des Energiemixes, der nicht mit Erneuerbaren Energien abgedeckt werden kann. Der aktuelle Energiemix in Deutschland stellt sich dabei wie folgt dar

22 Prozent Kernenergie
24,5 Prozent Braunkohle
22,8 Prozent Steinkohle
11,7 Prozent Erdgas
13,6 Prozent Erneuerbare Energien
5,3 Prozent Sonstige

Die Anteile belegen, dass die Braunkohle, insbesondere wenn man Atomstrom nicht möchte, aus dem Energiemix nicht wegzudenken ist. Zudem benötigen wir die Braunkohlekraftwerke zur Absicherung der sogenannten Grundlast (Anteil liegt bei rund 50 Prozent). Erneuerbare Energien sind nicht grundlastfähig und werden es auch in näherer Zukunft nicht sein.

Ferner ist darauf zu verweisen, dass die Erneuerbaren Energien noch nicht wettbewerbsfähig sind und dem entsprechend ein hoher Subventionsbedarf besteht, der sich letztlich auf die Strompreise auswirkt.

Natürlich belastet die Kohleverstromung die Klimabilanz. Durch technischen Fortschritt haben wir jedoch die einmalige Chance, eine bessere Klimaverträglichkeit zu erreichen. Die von Vattenfall in Schwarze Pumpe in Betrieb genommene CCS-Pilotanlage ist ein Meilenstein auf dem Weg zum CO2-freien Kohlekraftwerk und damit zur klimafreundlichen Kohleverstromung. Wir können stolz darauf sein, dass diese innovative Technologie gerade in Brandenburg und hier speziell in der Lausitz entwickelt wird und hoffentlich später in andere Teilen der Welt, wie zum Beispiel in China, zum Einsatz kommen wird. Dadurch können wir einen weltweiten Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Zur praktischen Umsetzung dieses Projektes bedarf es einer gesetzlichen Regelung für die Speicherung. Die Regelungen dazu sind im sogenannten CCS-Gesetz niedergelegt. Mit dem CCS-Gesetz erteilen wir keinen Blankoscheck. Der Entwurf sieht hohe Umweltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste dabei ist die dauerhafte Sicherheit der Speicher, die die Anlagebetreiber nachweisen müssen. Zudem müssen sie umfassend Vorsorge gegen Risiken für Mensch und Umwelt nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik leisten. Erst 30 Jahre nach Stilllegung einer Anlage und damit rund 80 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme können Betreiber ihre Verantwortung auf den Staat übertragen - und das auch nur bei einem Langzeitsicherheitsnachweis nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Von daher stehe ich diesem Gesetz aufgeschlossen gegenüber.

Abschließend gestatten Sie mir noch eine kurze Anmerkung zu Ihrer Aussage, wonach sich mit der Abscheidetechnik der Braunkohlebedarf um 40 Prozent erhöhen wird.

Solche Aussagen sind nicht belegbar. Wir befinden uns am Anfang dieser Technologie. Diese wird sich letztlich nur durchsetzen können, wenn unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten, insbesondere für die Endspeicherung, zu wettbewerbsfähigen Preisen Strom produziert werden kann. Durch Forschung ist der Wirkungsgrad von Braunkohlekraftwerken in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Stübgen, MdB