(...) Seit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten fester Bestandteil der ambulanten Versorgung in Deutschland. Niedergelassene Psychotherapeuten gehören seitdem zum Selbstverwaltungssystem der Leistungserbringer und sind somit der Bedarfsplanung unterworfen. Folglich entscheiden sie mit über die Verteilung der Gesamtvergütung unter den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. (...)
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