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Michael Roth
SPD
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Frage von Stefan K. •

Sehr geehrter Herr Roth, warum unterliegen die an der Börse geregelten Optionen der Verlustbeschränkung, die noch spekulativeren Optionsscheine (Knock-Out-Zertifikate, etc.) aber nicht?

Leider werden die Optionsgeschäfte immer als hochspekulativ dargestellt. Man kann die Optionen aber auch wunderbar zur Absicherung seiner Positionen nutzen. Entweder schaffen Sie die Verlustbeschränkung endlich ab, oder Sie zeigen Courage und führen diese auch auf die viel spekulativeren, nicht reglementierten Optionsscheine ein. Oder scheuen Sie hier die Diskussion mit der Bankenlobby? Im übrigen führt die Verlustbeschränkung nur dazu, dass man die nächsten Jahre immer weiter machen muss. Man wird quasi gezwungen diese (aus Ihrer Sicht spekulativen) Termingeschäfte zu handeln. Schnell entsteht dort ein Verlusttopf, der im Leben nicht mehr geleert werden kann. Am besten verbieten Sie also die die Termingeschäfte, aber dann die Optionsscheine direkt mit. Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme. Vielen Dank.

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne kurz Stellung nehme.

Bei den von Ihnen genannten Optionsscheinen handelt es sich um strukturierte Wertpapiere, die generell als sehr riskante Anlagen gelten und nur für erfahrene oder professionelle Anleger geeignet sind.

In Deutschland müssen Gewinne (Kapitalerträge) mit der Kapitalertragssteuer abzüglich eines Freibetrags besteuert werden. Dieser Freibetrag dient vor allem dazu, Kleinanleger zu fördern und die Steuerlast für sie zu mindern. Da jedoch nicht jede Kapitalanlage zu einem Gewinn führen kann, gibt es sogenannte Verlustverrechnungskreise, bei denen erzielte Gewinne mit erzielten Verlusten verrechnet werden können. Verluste trägt jeder Anlegende selbstverständlich vollständig. Der Zweck eines Verlustverrechnungskreises ist es, dass Anleger nicht nur die kompletten Verluste tragen und Gewinne versteuern müssen, sondern sich ihre Steuerlast auf Gewinne um einen jeweiligen Anteil von Verlusten mindert. Dabei müssen verschiedene Regeln beachtet werden: nicht jeder Gewinn kann mit jedem Verlust verrechnet werden, das Jahr ist entscheidend und es gibt zum Teil auch Grenzen.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist das aktuelle Verfahren für die Besteuerung von Kapitalerträgen auch nicht zufriedenstellend. Wir stellen uns klar dagegen, dass Arbeitslohn zum Teil höher als Erträge aus Kapitalanlagen besteuert wird. Wir befürworten eine Besteuerung mit dem individuellen Lohnsteuersatz und sind für eine weitere Beschränkung der Verlustverrechnungskreise, was beides jedoch innerhalb der Ampelkoalition leider noch keine Mehrheit findet.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Für weitere Nachfragen zu Details zur Beschränkung der Verlustverrechnungskreise bitte ich Sie, sich an die Mitglieder des Finanzausschusses zu wenden.

Herzliche Grüße

Michael Roth

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