Ganz allgemein kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Sachlage im von Ihnen beschriebenen Fall diskussionswürdig ist und eine gesetzliche Klärung deshalb wünschenswert wäre.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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