
Die Aufwandsträger des Schulaufwands sind laut Artikel 8 des Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften
Michael Piazolo
Die Aufwandsträger des Schulaufwands sind laut Artikel 8 des Schulfinanzierungsgesetzes die zuständigen kommunalen Körperschaften
Die unterschiedliche Besoldung von Fachlehrkräften und Studienrätinnen und Studienräten beruht auf besoldungsrechtlichen Regelungen
Die unterschiedliche Besoldung von Fachlehrkräften und Studienrätinnen und Studienräten beruht auf besoldungsrechtlichen Regelungen
Ganz allgemein kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Sachlage im von Ihnen beschriebenen Fall diskussionswürdig ist und eine gesetzliche Klärung deshalb wünschenswert wäre.
Ganz allgemein kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Sachlage im von Ihnen beschriebenen Fall diskussionswürdig ist und eine gesetzliche Klärung deshalb wünschenswert wäre.
Allerdings gehört der Lobbyismus, also die organisierte Interessenvertretung, zur Politik auch dazu. Ich selbst komme häufig mit Verbänden, Vereinen etc. in Kontakt, um mir verschiedene Positionen anzuhören und danach eine fundierte Entscheidung treffen zu können.