Frage von Sabrina K. • 02.09.2023

Antwort ausstehend von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Michael Piazolo
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in Bayern eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können in Bayern eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen.
Prinzipiell kann ich Ihren Wunsch nach einer Prüfung eines Verbots der Partei AfD verstehen und nachvollziehen. Allerdings gilt es dabei zwei Punkte zu berücksichtigen.