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Michael Neumann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Michael Neumann von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie befürworten die Vereinbarung von Geldleistungen in einem Staatskirchenvertrag.

Die Forderung der Kirchen nach Gleichstellung mit anderen Kita-Trägern ist laut Hamburger Sozialbehörde(WELT vom 11.5.05) unberechtigt.
Die jährlichen staatlichen Zuwendungen an die beiden großen Christenkirchen belaufen sich auf etwa 20 Milliarden Euro, darin sind Zuschüsse für öffentliche Sozialeinrichtungen noch nicht enthalten. Nur rund 10 % der Kirchensteuer - weniger als 1 Milliarde Euro - werden für "Soziale Dienste" verwendet. Vor diesem Hintergrund können weitere Geldleistungen nicht gerechtfertigt werden.

In fast allen Staatskirchenverträgen wurden staatliche Geldleistungen praktisch für die Ewigkeit(!!!) vereinbart: Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind. Dass dieser skandalöse Text auch in Hamburg aktuell ist, läßt eine zu Lasten der Bevölkerung gehende Privilegierung der Kirchen befürchten.

Werden Sie diese Informationen berücksichtigen?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

ich werde bei meiner Entscheidung für oder gegen den vom Senat ausgehandelten Kirchenstaatsvertrag versuchen, möglichst viele Argumente zu berücksichtigen. Ob Ihre Angaben stimmen, und was diese Zahlen für Hamburg bedeuten, kann ich Ihnen so schnell aber nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Neumann.