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Michael Neumann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Michael Neumann von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Neumann,

ein Mitglied des Bezirksvorstands der FDP Bergedorf teilte mir jetzt mit, dass das FDP-Kirchenpapier("hat nach wie vor Gültigkeit") u. a. Folgendes beinhaltet:
"Die bestehenden Staatsverträge mit den Kirchen sind wegen ihres Sonderrechtscharakters kein geeignetes Mittel, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche zu regeln. Deshalb dürfen solche Verträge nicht neu abgeschlossen werden".

Mich interessiert Ihre(!) Meinung:
Ist die FDP-Feststellung richtig?
Falls nein: Sollten in einen Staatskirchenvertrag auch mit Geldleistungen verbundene Rechte und Verpflichtungen aufgenommen werden?

Bitte bedenken Sie vor der Antwort, dass in Staatskirchenverträgen Leistungen für die Ewigkeit vereinbart werden: Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind. Weitere Nachteile für den Staat und damit für die Allgemeinheit ergeben sich aus der Stellungnahme, die Sie vom Verein der freien Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg e.V. erhalten haben.

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Mail. Der CDU-Senat hat ohne Not Verhandlungen mit den beiden christlichen Kirchen über einen Kirchenstaatsvertrag begonnen. Bisher gab es keinerlei Notwendigkeit für solche Verhandlung. Welche Motive der CDU-Senat für die Aufnahme selbiger hat, ist mir nicht bekannt. Grundsätzlich bin ich aber der Auffassung, dass es nicht schaden jkann, das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen vertraglich für beide Seiten verbindlich zu regeln. Wie dies geschieht, liegt jedoch in der Hand der Exekutive, die Legislative hat keine Möglichkeiten, in solche Verhandlungen einzugreifen, außer die faßte einen Beschluß, solche Verhandlung nicht zu führen. Doch selbst dann könnte der Senat dies tun. Erst bei der Ratifizierung spielt das Parlament eine entscheidende Rolle. Doch wie ich mich in dieser Frage entscheide, kann ich Ihnen erst sagen, wenn ich das Verhandlungsergebnis kenne. Zu Ihrer konkreten Frage, ob u.a. auch Geldleistungen vereinbart werden sollen, finde ich, dass wenn Kirchen Leistungen für die gesellschaftliche Allgemeinheit leiten, sie auch Leistungen des Staates erhalten sollen. Dies gilt ja nicht nur für Kirchen, sondern auch für freie Träger, respektive nicht-kirchliche Träger. Ob ein Jugendzentrum direkt vom Staat, indirekt durch Zuwendungen an freie Träger oder durch Kirche betrieben wird, spielt für mich keine Rolle. Es müssen allerdings die Leistungen allen offenstehen und es dürfen keinerlei "missionarische" Bemühungen erkennbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Neumann.