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Michael Neumann
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Frage von U. T. •

Frage an Michael Neumann von U. T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Neumann,
in der Bürgerschaft werden Behauptungen aufgestellt, dass der Finanzsenator Herr Peiner das Parlament belogen hätte. Können Sie diese Behauptung beweisen? Wenn ja, wie kann das bewiesen werden?
Für eine genaue Antwort wäre ich dankbar um mein Bild über den Hamburger Senat zu vervollständigen.
Mit freundl. Gruß
Treder

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Antwort von
SPD

Guten Abend Herr/Frau Treder,
in der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft stellte der GAL-Abgeordnete Kerstan zwei Schreiben von Mitbietern beim Verkauf des LBK vor. Diese Schreiben sagen nach Aussage von Herrn Kerstan aus, dass der Senat sie zur Verschwiegenheit verpflichtet habe, aus ihrer Sicht jedoch ihre jeweiligen Gebote offen gelegt werden könnten.
Herr Peiner hatte in seinem Beitrag ausgeführt, dass es juristische Bedenken gegen die Offenlegung der Gebote gibt, die auch auf Forderungen der Mitbieter begründet sei. Dies trifft nach den Briefen der Mitbieter nicht zu.
Auch hatte Herr Peiner in verschiedenen Ausschussitzungen angeben, dass die Angebote nicht öffentlich gemacht werden könnten, da dies rechtlich nicht möglich sei. Nun frage ich Sie, warum können die Gebote nicht öffentlich gemacht werden? Wenn doch die Anbieter dies selbst tun wollen? Die Anbieter sagen, sie wollten dies, der Senat habe es ihnen jedoch untersagt.
Im übrgigen habe ich Herrn Peiner vorgeworfen, er habe nicht die Wahrheit gesagt. Ein Lüge habe ich ihm nicht vorgeworfen.
In der gestrigen Sitzung hat er der Bürgerschaft noch angeboten, dem Parlament die Akten zukommen zu lassen. Herr Kerstan und ich haben dieses Angebot heute angenommen und wollten dann in einer Sondersitzung des Haushalts- und Gesundheitsausschusses Anfang des Jahres über dieses Thema beraten. Nun erklärt Herr Peiner wieder einmal, dass es juristische Bedenke gibt. Wir die Akten also nicht bekommen. Wir müssten erst einen Antrag auf Akteneinsicht in die Bürgerschaft einbringen. Der jedoch erst am 19. Januar gestellt werden kann.
Da frage ich mich schon, warum dieses hin und her?
Einen schönen Abend.
Ihr Michael Neumann.