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Michael Meister
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Frage von Michael S. •

Frage an Michael Meister von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Dr Meister,

mich würde einmal interessieren, welche Rechte und Möglichkeiten ein Bürger hat, den in seinem Wohnort amtierenden Bürgermeister auf Richtigkeit seiner Arbeit prüfen zu lassen.
Konkret heißt das, dass ein Freund von mir , den in seinem Wohnort amtierenden Bürgermeister prüfen lassen möchte, ob er Gemeindeeigentum so einfach an Personen verschenken darf oder ob das schon in den Bereich Veruntreuung von Gemeindeeigentum fällt
Angenommen ein Bürgermeister verschenkt Bauplätze und Gemeindevertreter decken Ihn, da sie kein Rückgrad haben sich gegen den Bürgermeister zu stellen. Was kann man dagegen tun? . Da man ja weis, dass solche Dinge immer wieder unter den Teppich gekehrt werden und der Bürger eigentlich nichts mitbekommen darf, was hinter dem Schreibtisch der Gemeindevertreter und des Bürgermeisters passiert, ist es nie möglich genauere Sachverhalte an den Tag zu bringen und bei tatsächlichem Tatbestand einer Veruntreuung die Verantwortlichen haftbar zu machen.
Welche Rechtswege einer Überprüfung hat im Verdachtsfall der einzelne gemeine Bürger, hier Einsicht zu erhalten, oder auf den Verdacht hin melden zu können um solche Dinge durch aussenstehende unparteiische Spezialisten prüfen zu lassen? Wo wendet man sich hin?
Es würde mich freuen, eine Nachricht zu erhalten.

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