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Michael Luther
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Frage von Thomas S. •

Frage an Michael Luther von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Michael,

da Du hoffentlich nicht vergessen hast, wer ich bin, erlaube ich mir auch hier Dich zu Duzen! Ich hoffe, ich begehe damit keinen Faux Pas!

Wie Du sicher mitbekommen hast, lebe ich seit einiger Zeit in den USA..
Hier nun meine Frage: Leider musste ich feststellen, dass ich als im Ausland lebender Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr von meinem Wahlrecht gebrauch machen kann. Dies empfinde ich durchaus als eine Einschränkung meiner staatsbürgerlichen Rechte! Wie kann das sein?
Bisher konnte mir kein Mensch logisch erklären, warum ich als Staatsbürger, der im Ausland lebt, nicht wählen darf !

Vielleicht hast Du aber eine Erklärung parat, die ich verstehen und akzeptieren kann.

Gruss aus Texas
Thomas Schiller

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Antwort von
CDU

Lieber Thomas,

vielen Dank für Deine Anfrage bezüglich des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche.

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an einer Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen:

1. Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie
. Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
. am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
. nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der
Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

2. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben erwähnten vier Voraussetzungen erfüllen.

3. Deutsche, die im Ausland leben und die genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich muss der/die Deutsche an Eides statt versichern, dass er/sie wahlberechtigt ist.

Diese Informationen findest du im Internet unter www.bundeswahlleiter.de/wahlrechtausld.htm.

Auch an Europawahlen können im Ausland lebende Deutsche teilnehmen. Grundsätzlich gelten die gleichen Bestimmungen wie für Bundestagswahlen. Weiterführende Informationen, nicht nur zum Thema Wahlrecht, findest Du zudem unter auf der Serviceseite für deutsche Staatsangehörige im Ausland unter
www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Wahl/Wahlen.html.

Ich hoffe, ich konnte dir mit dieser Antwort weiterhelfen und empfehle Dir, Dich mit dem deutschen Konsulat in Houston in Verbindung zu setzen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg in Übersee und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael