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Michael Link
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Frage von Peter L. •

Frage an Michael Link von Peter L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Link,

vor einem Jahr am 04.06.2009 habe ich Ihnen die
Frage gestellt: "Wie will die Bundes FDP die Wiedergutmachung der 25% Rückerwerbsregelung, in einer Koalition mit der CDU, durchsetzen?" Sie baten mich zu warten. Wie ist Ihre Antwort?
Ein Zitat aus der Doktorarbeit Macht und Eigentum (Die Enteignungen 1945-1949 im Prozeß der deutschen Wiedervereinigung) von Frau Dr. Constanze Paffrath geht mir nicht mehr aus dem Sinn >Staaten die das Recht nicht achten, verkommen zu Räuberbanden; Aurelius Augustinus (354-430)<

Mit freundlichen Grüßen
Peter Löffelholz

PS: Ich leihe ihnen gerne dieses Buch. Es zu lesen und zu verstehen bedeutet sehr viel Zeit
mitbringen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Löffelholz,

vielen Dank für ihre Frage zum ermäßigten Grundstückserwerb durch in der Sowjetischen Besatzungszone rechtswidrig enteignete Alteigentümer und ihren Erben. Auf Initiative der FDP in den Koalitionsverhandlungen ist folgende Vereinbarung in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden:
„Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen in der SBZ von 1945 bis 1949 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.“

Tatsächlich hat sich – in zeitnaher Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages – am 27.01.2010 die Arbeitsgruppe zum Thema konstituiert. Deren Aufgabe ist derzeit, in einer ersten Stufe aus Effizienzgründen allein die Grundstücke zu ermitteln, die zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzungsmacht enteignet wurden und heute noch in öffentlichem Eigentum stehen. Die Ermittlung der Grundstücke ist eine Voraussetzung für die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe und erfolgt zuständigkeitshalber im Bundesministerium der Finanzen. Die Identifizierung der in Betracht kommenden Flächen ist aufwändig, weil diese Flächen derzeit im Eigentum unterschiedlicher Körperschaften und deren Einrichtungen stehen. Es existiert auch kein Register, das über die Herkunft der Flächen aus Enteignungen Auskunft geben könnte. In einer zweiten Stufe wird die Arbeitsgruppe auf die übrigen beteiligten Bundesressorts (darunter auch das Bundesministerium der Justiz) und die betroffenen Länder ausgedehnt werden.

Darüber hinaus ist vereinbart, Verfahrensverbesserungen im Sinne der Alteigentümer beim Flächenerwerbsänderungsgesetz vorzunehmen. Auch daran arbeiten wir mit Nachdruck. Es ist wichtig, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung und über 60 Jahre nach den Enteignungen in der SBZ eine Regelung gefunden wird, die einen Ausgleich zwischen den sehr unterschiedlichen Positionen und damit letztendlich auch Rechtsfrieden schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Link

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