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Michael Kretschmer
CDU
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Frage von Matthias M. •

Frage an Michael Kretschmer von Matthias M. bezüglich Recht

Löschung von Videos von Polizeieinsätzen:

Sehr geehrter Herr Kretschmar,

in den Medien wird aktuell über die Verbreitung eines Youtube-Videos diskutiert, in welchem die Tötung eines Bürgers durch Berliner Polizisten dokumentiert wird. Dabei werden Sie in Ihrer Funktion als medienpolitischer Sprecher und Vieze der CDU zitiert, dass Sie eine Depublikation solcher Inhalte von Facebook verlangen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Politiker-kritisieren-Facebook-wegen-Youtube-Video-ueber-toedlichen-Polizeieinsatz-1908787.html

Diesbezüglich habe ich einige Fragen:
-Warum äußern Sie, dass ausgerechnet Facebook und nicht die Primärquelle (youtube) diese Moderation realisieren soll?
-Auf welcher juristischen Grundlage fußt dabei die von Ihnen gewünschte Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit bzgl. des Autors und der Dienstleister?
-Ist ihr Ansinnen maßgeblich durch die gezeigte Tötung, oder die Beteiligung der Polizei begründet?
-Warum überwiegt Ihrer Meinung nach dabei nicht das öffentliche Interesse und die Diskussion solcher ethischen Fragen in der Öffentlichkeit?

Es geht mir dabei also nicht um die Angemessenheit der polizeilichen Gewalt, sondern um die durch Sie geforderten Gegenmaßnahmen bzgl. der Veröffentlichung.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie direkt meine Fragen eingehen könnten und diese ohne die bei AW.de sonst üblichen Umschweife beantworten können. Sollten Sie dabei lediglich Ihre Meinung als Einzelpolitiker vertreten, bitte ich diese kenntlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Meißer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meißer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich Ihnen auf Ihre Fragen antworten:

Frage 1 - Warum äußern Sie, dass ausgerechnet Facebook und nicht die Primärquelle (youtube) diese Moderation realisieren soll?

Es ist unabhängig davon, auf welcher Plattform solche Bilder und Videos zu sehen sind. Sie gehören nicht in dieser Form veröffentlicht.

Frage 2 - Auf welcher juristischen Grundlage fußt dabei die von Ihnen gewünschte Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit bzgl. des Autors und der Dienstleister?

Meine Äußerung hat sich nicht in erster Linie auf ein juristisches Verbot bezogen. Ich bin allerdings der Meinung, dass sich auch die öffentliche Berichterstattung, durch wen auch immer sie stattfindet, an moralische Grenzen halten muss. Diese Grenzen werden immer dann überschritten, wenn die Verletzung der körperlichen Integrität von Menschen dargestellt wird. Stellen Sie sich vor, mit welcher Abscheu wir alle auf ein veröffentlichtes Video reagieren würden, auf dem etwa die schlimmen Ereignisse in Indien vom Dezember des letzten Jahres zu sehen wären. Auch wenn für einige Menschen vielleicht erst in einem solchen Fall eine Schmerzgrenze erreicht ist, werden Sie mein Argument dann verstehen können.

Frage 3 - Ist ihr Ansinnen maßgeblich durch die gezeigte Tötung, oder die Beteiligung der Polizei begründet?

Anlass war die dargestellte Tötung eines Menschen.

Frage 4 - Warum überwiegt Ihrer Meinung nach dabei nicht das öffentliche Interesse und die Diskussion solcher ethischen Fragen in der Öffentlichkeit?

Argumente, die darauf abzielen, die Öffentlichkeit müsse sich eine Meinung zur juristischen Beurteilung hoheitlicher Arbeit bilden, kann ich nicht anerkennen. Es gibt einen guten Grund, warum unser Rechtswesen v. a. als Spezialistensystem konstruiert ist: Würde die öffentliche Meinung zu rechtlichen Vorgängen maßgeblich sein, wäre die Gleichbehandlung der Einzelfälle nicht mehr möglich, denn Meinungen sind ihrem Wesen nach veränderlich. Die demokratische Kontrolle unserer Justizorgane findet auf anderen Wegen statt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kretschmer

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