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Antwort von Michael Kretschmer
CDU
• 05.08.2019

(...) Die Gerichte entscheiden dann in verfassungsrechtlich garantierter Unabhängigkeit (Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz). Eine Bewertung oder Kontrolle richterlicher Entscheidungen oder Verfahrensführung ist damit nur durch die Justiz selbst auf dem dafür vorgesehenem Rechtsweg möglich. Sollten Sie also mit einer Entscheidung eines Gerichts nicht einverstanden sein, steht es Ihnen - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts - offen, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. (...)

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