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Michael Kauch
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Frage von Esther W. •

Frage an Michael Kauch von Esther W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kauch

Ich habe eine Frage bezüglich der Berücksichtigung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der geplanten Erbschaftsteuerreform.

Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.

Diese Benachteiligung wird sich durch die Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden.

Die Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Lebenspartner haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Das entlastet den Staat bei den Sozialleistungen. Wenn Lebenspartner sterben, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass nicht auch angemessen berücksichtigen? Wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für eine Beendigung der Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartner im Erbschaftssteuerecht einsetzen ?

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Weiler,

Ich stimme Ihnen völlig zu, dass die Ungleichbehandlung von Ehepartner und eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftssteuerreform ungerecht ist. Wer gleiche Pflichten hat, muß auch gleiche Rechte haben, dafür setzen wir Liberalen uns seit langem ein.

Im Juni dieses Jahres hat die FDP einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen bei der Erbschaftsteuer gleichgestellt werden sollen. Hier ist das Unrecht gleicher Pflichten, aber fehlender Rechte am größten. Auch wenn man seinen Partner bis zum Tode pflegt, wird man bei der Erbschaftsteuer wie ein Fremder behandelt. Statt 307.000 Euro wie Ehegatten haben die Lebenspartner nur einen Freibetrag von 5.200 Euro. So kann es vorkommen, dass die gemeinsam angeschaffte Eigentumswohnung verkauft werden muss, um die Steuer zu zahlen. Das ist zutiefst unanständig. Den Antrag finden Sie unter http://www.michael-kauch.de/?call-id=3-0-8-49-0-0-0

Unabhängig davon fordern wir Liberale auch bei den anderen Steuern, beim Beamtenrecht und beim Adoptionsrecht eine Gleichstellung. Deshalb unterstützt der FDP-Bundesverband auch die Aktion "Keine halben Sachen" des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) als Partner der Kampagne. Die FDP hat zu den Christopher-Street-Days außerdem eine eigene Kampagne für die Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften gestartet, mit dem Slogan „Gleiches Recht - Gib’s mir, Angela!“.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Kauch