
(...) Dabei könnte eine Veröffentlichung durch das BSI grundsätzlich anonym erfolgen. Auch sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, die internationale Rechtshilfe im Bereich der Internetkriminalität so fortzuentwickeln, dass sie den Besonderheiten der Netzkriminalität gerecht wird. Zentrale Infrastrukturen wie etwa das Strom- und Bankennetz müssen künftig besser vor gefährlichen Computerangriffen geschützt werden. (...)