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Michael Hartmann
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Frage von Frank D. P. •

Frage an Michael Hartmann von Frank D. P. bezüglich Sport

Der Flughafen Frankfurt (und die dort ansässigen Firmen) ist der grösste Arbeitgeber im Rhein-Main-Gebiet. Sehr, sehr viele der dort Beschäftigten wohnen linksrheinisch.
Warum äussern Sie sich bei jeder Gelegenheit gegen den "Fluglärm"(, der ja zwangsläufig an einem Flughafen entsteht) und damit gegen die Arbeit und somit auch gegen die Menschen, die woanders weder wohnen noch arbeiten können?

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Parow-Souchon,
vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Frankfurter Flughafen.

Bundesweit fühlt sich jeder Dritte durch Fluglärm belästigt. Lärm macht krank und auch in meinem Wahlkreis ist die Belastung durch Fluglärm groß. Dennoch gilt es natürlich stets die Balance zwischen den Bedürfnissen der lärmgeplagten Anwohnern und den Interessen der Luftfahrtindustrie und somit der Chance auf Arbeit für die Menschen aus
der Region zu finden. Allerdings entspricht das existierende Fluglärmgesetz aus dem Jahre 1971 schon längst nicht mehr dem Stand der Technik. Deshalb war es mein
vordringliches Ziel, die Novelle des Fluglärmgesetzes während dieser Legislaturperiode voranzutreiben und die notwendige Senkung der Lärmgrenzwerte im neuen Fluglärmgesetz zu verankern. Damit äußere ich mich, nach meiner Überzeugung, nicht gegen die für die Region so wichtigen Arbeitsplätze am Frankfurter Flughafen, sondern dringe in erster Linie auf die Anpassung eines veralteten Gesetzes an die Gegenwart mit ihren neuen Herausforderungen und Begebenheiten. Es ist klar, dass sich der weltweite Luftverkehr zwischen 1971 und 2005 rasant verändert hat. Deshalb gilt es in meinen Augen auch die gesetzlichen Grundlagen diesen neuen Umständen anzupassen, ohne die wirtschaftlichen Potentiale des Luftverkehrs zu beschneiden.

Trotz schwieriger Ressortabstimmung zwischen den Ministerien für Umwelt, Verkehr und Verteidigung konnte am 25. Mai 2005 der endgültige Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Der Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Absenkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. Zusätzlich werden die
Lärmschutzbereiche um die Flugplätze spürbar ausgeweitet. Neben dem verbesserten Schutz der Betroffenen erhalten die Flughäfen die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für den weiteren Ausbau. Ursprünglich sollte das Gesetz, das künftig zwischen Tages- und Nachtlärmwerten (22.00 bis 06.00 Uhr) unterscheidet, nach dem 25. Mai 2005 von Bundestag und Bundesrat beraten werden und noch in diesem Jahr
in Kraft treten. Aufgrund der verkürzten Legislaturperiode wird dies vor der Sommerpause nun leider nicht mehr gelingen. Ich bin mir aber sicher, dass eine neue SPD-Regierung die Fluglärmnovelle als eines der ersten Gesetze verabschieden wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ein zufriedenstellender Kompromiss zwischen den Interessen der Anwohner und der Industrie gefunden werden konnte.

Lieber Herr Parow-Souchon,
gern diskutiere ich mit Ihnen persönlich bei einem meiner vielen Termine
im Wahlkreis. Ich lade Sie herzlich dazu ein. Eine Terminübersicht finden Sie auf
meiner Homepage unter: www.michael-hartmann-spd.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Hartmann, MdB