(...) Ein Vergleich zur Plagiats-Affäre des Herrn zu Guttenberg anzustellen, ist nicht angemessen. Gegen Herrn zu Guttenberg hat die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei Herrn Dr. Bamberger handelt es sich um eine Verwaltungsrechtsstreitigkeit. (...)
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